9. März 2017
Die Ausstellung der Urkunde findet durch die Landesdirektion Sachsen – Stiftungsbehörde statt.
Die "Vigdis Thompson Foundation" wird als Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Zwickau als rechtsfähig anerkannt.
9. März 2017
Die Ausstellung der Urkunde findet durch die Landesdirektion Sachsen – Stiftungsbehörde statt.
Die "Vigdis Thompson Foundation" wird als Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Zwickau als rechtsfähig anerkannt.
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