Der Stiftungsrat
und seine Mitglieder

Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt fünf Jahre. Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen des Stiftungsrechts und der Stiftungssatzung, um den Willen der Stifterin so wirksam wie möglich zu erfüllen.

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